Niederlage für Covance –
Urteil des Oberlandesgericht Hamm jedoch zweifelhaft


Am 21.07.04 hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm über die Verwendung des Bildmaterials eines Journalisten entschieden, der über mehrere Monate im Tierversuchslabor Covance in Münster heimlich Filmaufnahmen vom Umgang mit den dort eingesperrten und im Versuch „eingesetzten“ Tieren anfertigen konnte.

Das Oberlandesgericht entschied, dass die Verbreitung von Informationen auch wenn diese rechtswidrig erlangt wurden, zulässig sei, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Aufdeckung von Missständen bestehe. Das Kriterium, dass dies nur gelte, wenn es sich bei den erlangten Informationen um Informationen über Gesetzesverstöße handele, ließ das Gericht nicht gelten. Die Verbreitung des Filmmaterials, das innerhalb von Covance angefertigt worden sei, sei somit zulässig. Die Filmaufnahmen zeigen, wie roh und brutal mit den Tieren bei Covance umgegangen wird.

Dieses Urteil ist eine entscheidende Niederlage für Covance, die seit Ende letzten Jahres weltweit mit allen Mitteln versucht haben, die Verbreitung des Filmmaterials zu verhindern. So wurde das Video von unzähligen Internetprovidern auf Homepages diverser Gruppen gesperrt, Gruppen und Einzelpersonen erhielten Verfügungen, dass sie das Bildmaterial nicht veröffentlichen dürften.

Unverständlich ist jedoch, dass die Verfügung gegen die tierbefreier e.V. vom Oberlandesgericht nicht aufgehoben wurde, da diese in der Vergangenheit die Grenzen des geistigen Meinungskampfes nicht ausreichend gewährleistet hätten. Das Urteil ist inhaltlich in der Form zweifelhaft, denn das öffentliche Interesse an dem Filmmaterial ist nicht abhängig davon, wer die Filmaufnahmen zeigt, sondern ist durch die Filmaufnahmen an sich bedingt. Das hier ausschlaggebende öffentliche Interesse an der Aufdeckung von Missständen besteht unabhängig davon, wer es zeigt.

In dem Verfahren ging es auch um die Frage, was die Forderungen der Tierschutz- und Tierrechtsgruppen, die das Video zeigen wollen, allgemein sind. So wurde differenziert zwischen Gruppen, die einen besseren Umgang mit den Versuchtieren als Ziel verfolgen und solchen, die eine Schließung des Tierversuchslabors fordern. Letztere wurde als zu geschäftsschädigend eingestuft. Dazu Ulf Naumann, Vorsitzender von die tierbefreier e.V.: „Wenn das Video nur unter der Prämisse gezeigt werden darf, dass die damit verbundenen Forderungen größere Käfige und besser ausgebildetes Personal sind und nicht ein kompletter Stopp der Tierversuche bei Covance, ist das Urteil nicht in unserem Sinne.“

Zudem scheint es eine subjektive Einstufung zu sein, welchen Gruppen man das Zeigen des Videos zugesteht und welchen nicht. Von den Gerichten wurden bislang die bei Covance stattgefundenen Sitzblockaden als Nötigung gewertet, somit als Gewalt im Sinne des Strafgesetzbuches und außerhalb der Grenzen des geistigen Meinungskampfes. Die Gewalt, die Covance ausübt und die Gewalt, die von Tierrechtsgruppen ausgeübt wird, so man hier überhaupt von Gewalt sprechen möchte, stehen in keinem Verhältnis und sind nicht zu vergleichen. „Aktionen des zivilen Ungehorsam waren immer schon Mittel von konsequenten Gruppen, um gegen Unrecht anzugehen“, so Kevin Kroemmer, Pressesprecher von die tierbefreier e.V. So wurde auch die seit gut zweieinhalb Jahren andauernde Kampagne gegen Covance Münster erst durch Aktionen des zivilen Ungehorsam wirksam.

Da die tierbefreier e.V. das Urteil in der Form als nicht tragbar ansehen, da das Zeigen des Videos nicht von der Einstellung der Person oder Gruppe, die es zeigt, abhängig gemacht werden kann, sondern es um das Bildmaterial an sich geht, werden die tierbefreier e.V. gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm Verfassungsbeschwerde einlegen.

 

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