Du befindest dich unter 'Pressemitteilung' |
Startseite


die tierbefreier: wer wir sind und für was wir kämpfen::

Selbstverständnis

Projekte

20 Jahre 'die tierbefreier'

Gegenwart und Zukunft


Mit einer Mitgliedschaft im Verein die tierbefreier unterstützen Sie den Kampf für ein uneingeschränktes Lebensrecht der Tiere. Zusätzlich erhalten Sie viermal im Jahr das Tierrechtsmagazin Tierbefreiung.

Hier geht's zum Mitgliedsformular


Die "Tierbefreiung" regelmäßig im Briefkasten? Nichts einfacher als das. Hier klicken und online abonnieren.

Sie möchten nur ein Heft bestellen? 2,- € für das Heft plus 0,85 € Rückporto in Briefmarken an:
die tierbefreier e.V.
Postfach 15 03 25
44343 Dortmund
oder bestellen Sie direkt im
Online-Shop

Einige Artikel der jeweils letzte Ausgabe werden Online gestellt, sobald die neue Ausgabe erhältlich ist: Tierbefreiung online






Pressemitteilung
27. März 2007

Terminankündigung

Berufungsverfahren gegen den Nerzfarmer Peters und einen Mitarbeiter
wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Tierrechtler

Am Rand der jährlich stattfindenden Demonstration gegen die Nerzfarm Orsbach
am 16.10.04 attackierte eine Gruppe von Pelzfarmern und Arbeitern unter
Anführung des Nerzfarmbesitzers Harry Peters eine kleine Gruppe von
Demonstranten mit Faustschlägen, Knüppelschlägen und Pfefferspray so schwer,
dass zwei von ihnen mit Platzwunden, Schwellungen und Hautreizungen an Kopf,
Körper und Beinen ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. Eine Kopfwunde
musste genäht werden, die beiden hatten noch wochenlang mit Beschwerden zu
kämpfen.

Wegen dieses Angriffs wurden der Nerzfarmer Peters und der Farmarbeiter
Hoeijmakers wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs bzw. zehn Monaten
Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zu einer Zahlung von je 2000 Euro an die
Geschädigten verurteilt. Das Verfahren zog sich damals über drei Tage hin, es
wurden zahlreiche Zeugen sowie ein Gutachter gehört. Gegen das Urteil des
Amtsgerichts Aachen vom 28.03.2007 legten sowohl die Staatsanwaltschaft als
auch die Verurteilten Berufung ein.

Die Termine im Berufungsverfahren:

-       Montag, 31.03.
-       Mittwoch, 02.04.
-       Freitag, 04.04.

Beginn jeweils ab 9 Uhr, Saal A1.010, Landgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@die-tierbefreier.de

Hintergrund:

28. März 2007: Gefährliche Körperverletzung, Haftstrafen gegen Nerzfarmbetreiber

Nach drei Verhandlungstagen und der Vernehmung von zehn Zeugen und einem Sachverständigen ging am heutigen Mittag der Prozess gegen den Betreiber der Nerzfarm Orsbach, Peters, und den ehemaligen langjährigen Vorarbeiter der Farm, Hoeijmakers, zu Ende. Beide wurden der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Ein dritter Täter, der am Rande einer Demonstration im Oktober 2004 mit auf die beiden geschädigten Tierrechtler eingeschlagen hatte, ist inzwischen verstorben und konnte nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden.

Hoeijmakers wurde zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, Peters zu sechs Monaten auf Bewährung. Als Bewährungsauflage müssen beide (neben einer Straffreiheit in den nächsten beiden Jahren) zusätzlich je 2000 Euro an die Geschädigten zahlen. Diese mussten nach dem damaligen Angriff, der mit Knüppeln und Pfefferspray ausgeführt wurde, wegen schwerer Augenreizungen bzw. einer Augenhornhautverätzung, multiplen Prellungen an Oberkörper und Knien und einer stark blutenden Kopfplatzwunde im Krankenhaus behandelt werden. Eine der beiden Geschädigten war danach fünf Wochen krankgeschrieben.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hoeijmakers und der inzwischen verstorbene dritte Täter aktiv mit Knüppeln auf die flüchtende Kleingruppe von sieben Demonstranten eingeschlagen hatte, zudem, dass Hoeijmakers den Geschädigten Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hatte. Peters, der damals ebenfalls einen Knüppel in der Hand hielt, war bei dem Angriff dabei, ihm konnte aber keine Verletzungshandlung zugeordnet werden.

Bedenklich war bei dem Verfahren die Rolle der Staatsanwältin, die von Anfang an ausschließlich nach Punkten gesucht hat, die die Angeklagten entlasten. Tierrechtszeugen wurden generell als unglaubwürdig dargestellt, weil sie sich im Rahmen ihrer Tierrechtsaktiviät angeblich sowieso nicht um Gesetze kümmerten, bei Aussagen von Polizisten, wurden von ihr ausschließlich die Aussagen hinzugezogen, die für die Angeklagten eher positiv waren, nicht jedoch die, die sie eindeutig belasteten etc. Ihr Plädoyer auf Freispruch der Angeklagten war so ausführlich, dass die Verteidiger der Angeklagten dem kaum etwas hinzugefügt haben und sich ansonsten auf ihr Plädoyer bezogen haben.

Die Richterin stellte jedoch dar, dass und wieso die Zeugenaussagen der Tierrechtler und des Polizisten glaubhaft sind und wie sich das Mosaik des Tathergangs inklusive eines Teils der Aussage des Peters zusammenstellen lässt.

„Wir sind zwar mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden, würden uns aber wünschen, dass auch das Quälen und Töten tausender Tiere wie auf der Nerzfarm des Herrn Peters in Zukunft geahndet würde“, so einer der geschädigten Tierrechtler nach dem Urteil.


nach oben

[Open Rescue] [Offensive gg.d. Pelzindustrie] [Free Animal] [Tierbefreiung]