02. März 2010

Erster Prozesstag

Am 02.03.2010 begann am Landgericht Wiener Neustadt der Prozess gegen die 13 AktivistInnen, denen vor allem die Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vorgeworfen wird. Das Verfahren lief an diesem ersten Tag von 09:30 Uhr bis 15 Uhr und wurde die ganze Zeit von einer lautstarken Demonstration mit Transparenten, Infoständen und zahlreichen heliumgefüllten Ballons mit der Aufschrift "Smash §278ff" vor dem Gericht begleitet. Das öffentliche und mediale Interesse war groß, die Platzkarten für den 80 sitzigen Saal waren eineinhalb Stunden vor Prozessbeginn bereits alle vergeben, wer keine hatte, wurde nicht in den Saal gelassen. An diesem Tag wurde von Staatsanwalt Wolfgang Handler, der in den vergangenen Jahren bei den Ermittlungen die Fäden in der Hand hatte, der Strafantrag gestellt. Richterin Sonja Arleth gab generelle Hinweise zu dem Verfahren und zitierte strafprozessordnungsgemäß vorangegangene Urteile des Oberlandesgerichts und Obersten Gerichtshofs in Angelegenheiten, die mit dem Verfahren zu tun haben. Am Nachmittag hielten die fünf VerteidigerInnen der Angeklagten ihre Gegenäußerungen. 

Ausführliche Berichte über die einzelnen Prozesstage gibt es unter www.antirep2008.tk und www.tierschutzprozess.at

           

           

               

           

1 - 4: Demo vor dem Gericht
5: veganer Solikuchen
6: Großes mediales Interesse: Vor dem Gerichtsgebäude,
7: vor dem Gerichtssaal
8 - 10: und im Gerichtssaal
11: Staatsanwalt Wolfgang Handler
12: Richterin Sonja Arleth
13: 90 Aktenordner zum Verfahren
14 + 15: Prozessbeginn um 09:30 Uhr
16: Soliballons und Plakate vor den Fenstern des Gerichtssaals im 1.Stock
17: Wer wollte, konnte in der Pause aus einem "veganischen" Menu der Kantine auswählen



1. März 2010

Getroffen hat es einige, gemeint sind wir alle

Am 02.03. beginnt in Wiener Neustadt das gigantische Verfahren gegen 13 Tierschutz- und TierrechtsaktivistInnen, die unter anderem nach §278a österreichisches StGB (kriminelle Organisation) angeklagt werden. Unter dem Motto "Getroffen hat es einige, gemeint sind wir alle" haben am Samstag, 27.02.2008, rund 800 Personen in Solidarität mit den 13 Angeklagten gegen den §278 und dessen aktueller Anwendung demonstriert. Zwei Stunden lang zog die Demonstration durch die Wiener Innenstadt, Redebeiträge wurden unter anderem am Justizministerium und vor Kleider Bauer gehalten.

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Videolink: www.kanalb.at












27. Februar 2010

278a – Verfahren in Österreich – 13 Angeklagte –
Prozessbeginn im März 2010

Vier Jahre nachdem in Österreich die SOKO „Pelzbekleidung“ gegründet worden ist und knapp zwei Jahre nachdem 23 Wohnungen durchsucht und teils verwüstet sowie zehn Beschuldigte für mehr als drei Monate in Untersuchungshaft gesteckt worden waren, beginnt nun vermutlich 02.03.2010 der Prozess gegen 13 Angeklagte, denen neben einzelner Delikte insbesondere die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation (§278a StGB, Ö) vorgeworfen wird, die mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren strafbewehrt ist. Gegen 26 weitere Beschuldigte wurde das Verfahren „aus Mangel an Beweisen“ eingestellt. Somit gibt es in der Angelegenheit kaum noch Personen, gegen die nicht entweder in dem in Kürze beginnenden Prozess vor Gericht Anklage erhoben wird, oder deren Verfahren eingestellt wurde. Während das Verfahren gegen den Vorsitzenden des tierbefreier e.V. Ulf Naumann eingestellt wurde, blieb die Anklage gegen den ehemaligen zweiten Vorsitzenden des tierbefreier e.V. Kevin Kroemmer aufrecht. In Verbindung mit dem tierbefreier e.V. wird ihm unter anderem das Veröffentlichen von dem Verein anonym zugesandten Bekennerschreiben zur Kleider Bauer Kampagne (österreichische Anti-Pelz-Kampagne gegen den Kleider Bauer Konzern, die als Anlass zur Gründung der SOKO genommen wurde) auf der Homepage des Vereins vorgeworfen, dessen offiziell eingetragener Administrator er damals war.

Mammutprozess
Obwohl die Beschuldigten und Angeklagten aus verschiedenen Gruppen mit unterschiedlichen Auffassungen, Zielsetzungen und Arbeitsweisen zusammengewürfelt sind, versucht die SOKO und die Staatsanwaltschaft durch Verdrehen, Verzerren teils sogar Verfälschen von Gegebenheiten und einseitige tendenziöse Ermittlungen daraus eine „kriminelle Organisation“ herbeizukonstruieren. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens verursacht der Prozess an sich bereits schwerwiegende Probleme für die Angeklagten: Der Prozess wurde bei drei Verhandlungstagen pro Woche zunächst für ein halbes Jahr angesetzt. Ob dies ausreicht, ist ungewiss, allein die Staatsanwaltschaft hat in ihrer Anklageschrift 120 zu ladende Zeugen aufgelistet. Wer einen Arbeitsplatz mit geregelter Arbeitszeit hat, wird ihn verlieren und somit auch sein Einkommen, wer studiert oder in einer anderen Ausbildung steckt, wird dieser nicht mehr nachgehen können, wer nicht in verhältnismäßiger Entfernung zum Gericht wohnt, wird sich eine zusätzliche Unterkunft suchen müssen. Und wer mit seinem Anwalt einmal über dessen Honorar gesprochen hat, weiß sowieso nicht mehr, wie er/sie es jeh in seinem/ihren Leben auf einen grünen Zweig bringen soll: Nach dem normalen Gebührensatz käme man auf mehr als 300.000 Euro pro Anwalt bei einem halbjährigen Verfahren mit drei Verhandlungstagen pro Woche. Da kann man schon fast von einem Schnäppchen sprechen, wenn sich die Anwälte auf 100.000 - 150.000 Euro einlassen, quasi der Sozialtarif. Auch wer gesetzliche Verfahrenshilfe bekommt, kann nur kurz aufatmen, denn das Geld wird nur geliehen, dann aber zum offiziellen Gebührensatz. Sollte es zu einer Einstellung des Verfahrens kommen, trägt man seine Kosten ebenso wie bei einer Verurteilung selber und selbst bei einem Freispruch kann man auf erheblichen Kosten sitzenbleiben.

"Haste mal 150.000 Euro?"
Im August 2009 wurde den zehn ehemaligen U-Häftlingen die Anklageschrift zugestellt, im Dezember der Beginn des Prozesses auf den 02.03.2010 terminiert. Bis Anfang Februar 2010 gab es also zehn Angeklagte, am 01.02. hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nun bekanntgegeben, dass noch drei weitere dazukommen. Ob sich dies zeitlich auf den Prozessbeginn auswirkt, ist bisher unklar. Die zehn Angeklagten wurden bisher von drei Anwälten rechtlich vertreten, sollte jetzt noch ein oder mehrere Anwälte dazukommen, ist es möglich, dass der Prozessbeginn verschoben werden muss. Das Aktenvolumen, in das sich ein Anwalt inzwischen einarbeiten muss, ist immens. Außerdem muss man erstmal einen Anwalt/Anwältin finden, der/die sich für mindestens ein halbes Jahr an einen Fall binden kann und überhaupt geeignet ist, so einen Fall auch thematisch zu übernehmen. Bei bisher drei Anwälten kommt man nach dem offiziellen Gebührensatz schon in den Bereich von einer Million Euro für die Verteidigung. Im Endeffekt berechnen die Anwälte zwar weniger, aber beliebig können sie es sich auch nicht aussuchen, insbesondere, wenn sie in einer Kanzlei mit mehreren Anwälten arbeiten. Auf jeden Fall werden viele hunderttausend Euro an Verteidigungskosten anfallen. Die Angeklagten, die vom österreichischen Staat zusammengewürfelt und in dieses Verfahren hineingezwungen wurden, dürfen auf diesen Kosten nicht sitzen bleiben. Diese Unsummen können nur über eine breite Masse aufgefangen werden. Zwar ist in den letzten Jahren bereits mehr als 50.000 Euro an Rechtshilfegeld über Solikonten zusammengekommen, dies ist aber leider nur ein Bruchteil dessen, was benötigt wird. Den Rest müssen die Angeklagten zunächst durch hoffnungslose Verschuldung selbst auf sich nehmen. Es ist daher wichtig, dass viele Menschen über Rechtshilfespenden helfen, die anfallenden Kosten mit aufzufangen. Es kann direkt gespendet werden, es können Soliveranstaltungen organisiert werden, es können Soliartikel (Buttons, Shirts, Aufkleber etc.) gekauft oder weiterverkauft werden.





Antirep2008
Wer sich also über das Prozessgeschehen informieren will, der/dem sei die Seite http://antirep2008.lnxnt.org/ ans Herz gelegt. Ab dem 2. März wird nach jedem Prozesstag ein Bericht vom Geschehen beim Prozess veröffentlichen.

Spendenkonto:

Das Rechtshilfekonto
des tierbefreier e.V.:
Inh: RA Loukidis
Kto.-Nr.: 0255 180 901
BLZ: 14 080 000
Dresdner Bank
Stichwort: Österreich

Das Antirep-Konto für
österreichische Spender:
Kontoinhaberin: Grünalternative
Jugend Wien
Kontonummer: 1910815837
Bankleitzahl: 14 000
Zweck: Antirep 2008

Weitere Informtionen / Hintergerund:

278a: Strafantrag gegen Tierrechtler_innen in Österreich!

Interview mit zwei Aktivisten: "Alles kam mir vor wie im Traum"

Hintergrund: Repression ungeahnten Ausmaßes

www.die-tierbefreier.de | www.Tierrechtsmagazin.de | info@die-tierbefreier.de