02. März 2010
Erster Prozesstag
Am
02.03.2010 begann am Landgericht Wiener Neustadt der Prozess gegen die
13 AktivistInnen, denen vor allem die Bildung bzw. Mitgliedschaft in
einer kriminellen Organisation vorgeworfen wird. Das Verfahren lief an
diesem ersten Tag von 09:30 Uhr bis 15 Uhr und wurde die ganze Zeit von
einer lautstarken Demonstration mit Transparenten, Infoständen und
zahlreichen heliumgefüllten Ballons mit der Aufschrift "Smash §278ff"
vor dem Gericht begleitet. Das öffentliche und mediale Interesse war
groß, die Platzkarten für den 80 sitzigen Saal waren eineinhalb Stunden
vor Prozessbeginn bereits alle vergeben, wer keine hatte, wurde nicht
in den Saal gelassen. An diesem Tag wurde von Staatsanwalt Wolfgang
Handler, der in den vergangenen Jahren bei den Ermittlungen die Fäden
in der Hand hatte, der Strafantrag gestellt. Richterin Sonja Arleth gab
generelle Hinweise zu dem Verfahren und zitierte
strafprozessordnungsgemäß vorangegangene Urteile des Oberlandesgerichts
und Obersten Gerichtshofs in Angelegenheiten, die mit dem Verfahren zu
tun haben. Am Nachmittag hielten die fünf VerteidigerInnen der
Angeklagten ihre Gegenäußerungen. Ausführliche Berichte über die einzelnen Prozesstage gibt es unter www.antirep2008.tk und www.tierschutzprozess.at
 
 
1 - 4: Demo vor dem Gericht 5: veganer Solikuchen 6: Großes mediales Interesse: Vor dem Gerichtsgebäude, 7: vor dem Gerichtssaal 8 - 10: und im Gerichtssaal 11: Staatsanwalt Wolfgang Handler 12: Richterin Sonja Arleth 13: 90 Aktenordner zum Verfahren 14 + 15: Prozessbeginn um 09:30 Uhr 16: Soliballons und Plakate vor den Fenstern des Gerichtssaals im 1.Stock 17: Wer wollte, konnte in der Pause aus einem "veganischen" Menu der Kantine auswählen
1. März 2010
Getroffen hat es einige, gemeint sind wir alle

Am
02.03. beginnt in Wiener Neustadt das gigantische Verfahren gegen 13
Tierschutz- und TierrechtsaktivistInnen, die unter anderem nach §278a
österreichisches StGB (kriminelle Organisation) angeklagt werden. Unter
dem Motto "Getroffen hat es einige, gemeint sind wir alle" haben am
Samstag, 27.02.2008, rund 800 Personen in Solidarität mit den 13
Angeklagten gegen den §278 und dessen aktueller Anwendung demonstriert.
Zwei Stunden lang zog die Demonstration durch die Wiener Innenstadt,
Redebeiträge wurden unter anderem am Justizministerium und vor Kleider
Bauer gehalten.
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Videolink: www.kanalb.at




27. Februar 2010
278a – Verfahren in Österreich – 13 Angeklagte –
Prozessbeginn im März 2010
Vier
Jahre nachdem in Österreich die SOKO „Pelzbekleidung“ gegründet worden
ist und knapp zwei Jahre nachdem 23 Wohnungen durchsucht und teils
verwüstet sowie zehn Beschuldigte für mehr als drei Monate in
Untersuchungshaft gesteckt worden waren, beginnt nun vermutlich
02.03.2010 der Prozess gegen 13 Angeklagte, denen neben einzelner
Delikte insbesondere die Mitgliedschaft in einer kriminellen
Organisation (§278a StGB, Ö) vorgeworfen wird, die mit einer
Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren strafbewehrt ist. Gegen 26
weitere Beschuldigte wurde das Verfahren „aus Mangel an Beweisen“
eingestellt. Somit gibt es in der Angelegenheit kaum noch Personen,
gegen die nicht entweder in dem in Kürze beginnenden Prozess vor
Gericht Anklage erhoben wird, oder deren Verfahren eingestellt wurde.
Während das Verfahren gegen den Vorsitzenden des tierbefreier e.V. Ulf
Naumann eingestellt wurde, blieb die Anklage gegen den ehemaligen
zweiten Vorsitzenden des tierbefreier e.V. Kevin Kroemmer aufrecht. In
Verbindung mit dem tierbefreier e.V. wird ihm unter anderem das
Veröffentlichen von dem Verein anonym zugesandten Bekennerschreiben zur
Kleider Bauer Kampagne (österreichische Anti-Pelz-Kampagne gegen den
Kleider Bauer Konzern, die als Anlass zur Gründung der SOKO genommen
wurde) auf der Homepage des Vereins vorgeworfen, dessen offiziell
eingetragener Administrator er damals war.
Mammutprozess
Obwohl die Beschuldigten und Angeklagten aus verschiedenen Gruppen mit
unterschiedlichen Auffassungen, Zielsetzungen und Arbeitsweisen
zusammengewürfelt sind, versucht die SOKO und die Staatsanwaltschaft
durch Verdrehen, Verzerren teils sogar Verfälschen von Gegebenheiten
und einseitige tendenziöse Ermittlungen daraus eine „kriminelle
Organisation“ herbeizukonstruieren. Unabhängig vom Ausgang des
Verfahrens verursacht der Prozess an sich bereits schwerwiegende
Probleme für die Angeklagten: Der Prozess wurde bei drei
Verhandlungstagen pro Woche zunächst für ein halbes Jahr angesetzt. Ob
dies ausreicht, ist ungewiss, allein die Staatsanwaltschaft hat in
ihrer Anklageschrift 120 zu ladende Zeugen aufgelistet. Wer einen
Arbeitsplatz mit geregelter Arbeitszeit hat, wird ihn verlieren und
somit auch sein Einkommen, wer studiert oder in einer anderen
Ausbildung steckt, wird dieser nicht mehr nachgehen können, wer nicht
in verhältnismäßiger Entfernung zum Gericht wohnt, wird sich eine
zusätzliche Unterkunft suchen müssen. Und wer mit seinem Anwalt einmal
über dessen Honorar gesprochen hat, weiß sowieso nicht mehr, wie er/sie
es jeh in seinem/ihren Leben auf einen grünen Zweig bringen soll: Nach
dem normalen Gebührensatz käme man auf mehr als 300.000 Euro pro Anwalt
bei einem halbjährigen Verfahren mit drei Verhandlungstagen pro Woche.
Da kann man schon fast von einem Schnäppchen sprechen, wenn sich die
Anwälte auf 100.000 - 150.000 Euro einlassen, quasi der Sozialtarif.
Auch wer gesetzliche Verfahrenshilfe bekommt, kann nur kurz aufatmen,
denn das Geld wird nur geliehen, dann aber zum offiziellen
Gebührensatz. Sollte es zu einer Einstellung des Verfahrens kommen,
trägt man seine Kosten ebenso wie bei einer Verurteilung selber und
selbst bei einem Freispruch kann man auf erheblichen Kosten
sitzenbleiben.
"Haste mal 150.000 Euro?"
Im August 2009 wurde den zehn ehemaligen U-Häftlingen die
Anklageschrift zugestellt, im Dezember der Beginn des Prozesses auf den
02.03.2010 terminiert. Bis Anfang Februar 2010 gab es also zehn
Angeklagte, am 01.02. hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nun
bekanntgegeben, dass noch drei weitere dazukommen. Ob sich dies
zeitlich auf den Prozessbeginn auswirkt, ist bisher unklar. Die zehn
Angeklagten wurden bisher von drei Anwälten rechtlich vertreten, sollte
jetzt noch ein oder mehrere Anwälte dazukommen, ist es möglich, dass
der Prozessbeginn verschoben werden muss. Das Aktenvolumen, in das sich
ein Anwalt inzwischen einarbeiten muss, ist immens. Außerdem muss man
erstmal einen Anwalt/Anwältin finden, der/die sich für mindestens ein
halbes Jahr an einen Fall binden kann und überhaupt geeignet ist, so
einen Fall auch thematisch zu übernehmen. Bei bisher drei Anwälten
kommt man nach dem offiziellen Gebührensatz schon in den Bereich von
einer Million Euro für die Verteidigung. Im Endeffekt berechnen die
Anwälte zwar weniger, aber beliebig können sie es sich auch nicht
aussuchen, insbesondere, wenn sie in einer Kanzlei mit mehreren
Anwälten arbeiten. Auf jeden Fall werden viele hunderttausend Euro an
Verteidigungskosten anfallen. Die Angeklagten, die vom österreichischen
Staat zusammengewürfelt und in dieses Verfahren hineingezwungen wurden,
dürfen auf diesen Kosten nicht sitzen bleiben. Diese Unsummen können
nur über eine breite Masse aufgefangen werden. Zwar ist in den letzten
Jahren bereits mehr als 50.000 Euro an Rechtshilfegeld über Solikonten
zusammengekommen, dies ist aber leider nur ein Bruchteil dessen, was
benötigt wird. Den Rest müssen die Angeklagten zunächst durch
hoffnungslose Verschuldung selbst auf sich nehmen. Es ist daher
wichtig, dass viele Menschen über Rechtshilfespenden helfen, die
anfallenden Kosten mit aufzufangen. Es kann direkt gespendet werden, es
können Soliveranstaltungen organisiert werden, es können Soliartikel
(Buttons, Shirts, Aufkleber etc.) gekauft oder weiterverkauft werden.
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Antirep2008
Wer sich also über das Prozessgeschehen informieren will, der/dem sei die Seite http://antirep2008.lnxnt.org/ ans Herz gelegt. Ab dem 2. März wird nach jedem Prozesstag ein Bericht vom Geschehen beim Prozess veröffentlichen.
Spendenkonto:
Das Rechtshilfekonto
des tierbefreier e.V.:
Inh: RA Loukidis
Kto.-Nr.: 0255 180 901
BLZ: 14 080 000
Dresdner Bank
Stichwort: Österreich
Das Antirep-Konto für
österreichische Spender:
Kontoinhaberin: Grünalternative
Jugend Wien
Kontonummer: 1910815837
Bankleitzahl: 14 000
Zweck: Antirep 2008
Weitere Informtionen / Hintergerund:
278a: Strafantrag gegen Tierrechtler_innen in Österreich!
Interview mit zwei Aktivisten: "Alles kam mir vor wie im Traum"
Hintergrund: Repression ungeahnten Ausmaßes
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