Bundesverfassungsgericht deckt Jagd-Mafia
Das Bundesverfassungsgericht ist der Meinung, dass es jeder Bürger dulden muss, wenn auf seinem Grundstück gejagt wird. Hintergrund: Ein Veganer hatte gegen seine Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft geklagt. Doch das Gericht hat es abgelehnt, über die Beschwerde zu entscheiden.
Der Jagdgenossenschaft muss jeder Grundbesitz-Eigentümer angehören, dessen Besitz land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzt werden kann. Die Jagdgenossenschaft verpachtet dann diese Fläche an einen oder mehrere JägerInnen, die sich dann auf dem Privatbesitz der Mitglieder frei bewegen und Tiere tot schießen können.
In einer Pressemitteilung erklärt das Gericht unter haarsträubenden Begründungen, dass die Interessen des Eigentümers durch die Regelungen des Bundesjagdgesetzes nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. Ziel des Gesetzgebers sei neben der Vermeidung von „Wildschäden“ auch der Naturschutz, die Landschaftspflege und der Tierschutz. Um diese Ziele zu erreichen, braucht es die Jäger auf dem Privatbesitz des Veganers, wenn man die Aussagen des Gerichts bewertet. Eine Unverfrohrenheit. Den RichterInnen sei das Buch von Karl-Heinz Loske empfohlen, dass wir in dieser Ausgabe vorstellen. Es erklärt, dass die Jagd genau das Gegenteil der angesprochenen Ziele bewirkt. Wenn dem Verfassungsgericht Natur- und Tierschutz wichtig wären, dann müsste es eigentlich als erstes den Fleischkonsum verbieten.
Eine weitere Begründung des Gerichts war die Vermutung, dass der Staat einen höheren Aufwand betreiben müsse, wenn JägerInnen nicht mehr flächendeckend und grundstücksübergreifend tätig sein könnten. Der Grundbesitzer würde nicht gravierend belastet, er müsse schließlich nicht selbst jagen und außerdem würde er ja als Ausgleich am Pachterlös beteiligt.
Was kann man anderes erwarten von Menschen, die Tiere nicht als Lebewesen, sondern lediglich als „natürliche Ressourcen“ betrachten? Nicht verkneifen konnten sich die RichterInnen einen Seitenhieb auf einen vergleichbaren Fall in Frankreich. Auch dort wurde einem Jagdgegner verwehrt, seinen Grundbesitz vor Übergriffen durch JägerInnen zu schützen. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab ihm Recht. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht behauptet, dieses Urteil in seine Überlegungen eingeschlossen zu haben, dürfte nun auf gesetzlicher Ebene nur noch ein Protest eben beim Gerichtshof für Menschenrechte übrig bleiben. (jr)