„Ein unwürdiges Dasein, ein unerträglicher Anblick“
Neue Film- und Bilddokumentationen sowie Strafanzeigen gegen ‚PelzfarmerInnen’
(Fortsetzung)
„Erntezeit“ Tötungswoche auf einer ‚Pelzfarm’
Nerze, wie viele andere in Massenhaltungen untergebrachten Tiere, werden ebenso rational behandelt und ‚versorgt’ wie beispielsweise als Massenware gezüchtete Kulturpflanzen. Die Betriebe arbeiten nach dem Prinzip der maximalen Ausbeute bei minimalem Aufwand. Das bedeutet kleinstmögliche Unterbringung von Tieren (in Kleinstkäfigen), automatisierte Abläufe (Futterverabreichung durch den Traktor, der durch die Schuppen fährt und den Futterbrei auf die Käfige wirft), keine Versorgung, die zusätzliche Kosten verursacht (z.B. bei Krankheiten bleiben Tiere unversorgt etc.) sowie ein möglichst kurzes Leben, das in der Regel nur sieben Monate dauert. Denn es gilt, das Fell der Tiere zu ‚ernten’, wenn der frühestmögliche, aber ‚richtige’ Zeitpunkt gekommen ist. Dieser Zeitpunkt differiert je nach Pelzfarm. Im späten Frühling mit ihrem Kinderfell geboren, wächst ihnen im Spätherbst bzw. Anfang des Winters ihr Winterfell, das begehrte ‚Endprodukt’ einer Nerzzucht. Bis auf die Zuchtnerze werden alle im späten Frühling geborene Nerze umgebracht.
Das Umbringen der Tiere unter TierausbeuterInnen zynisch ‚Ernte’ genannt wird ebenfalls auf der Farm ausgeführt. Durch Zufall bekamen die Tierrechtler die Tötungsdaten auf einer Pelzfarm heraus, innerhalb einer Woche sollten dort etwa 5000 Tiere getötet werden.
Mit versteckt installierten Kameras wollten Jörg und Birgit das Töten der Tiere filmen, doch aufgrund der schlechten Witterungsbedingungen spielte die Technik nicht mit, sodass kein verwendbares Material durch diese Methode gewonnen werden konnte. „Immer wieder wurde die Kamera von uns nachts neu justiert und andere Geräte installiert. Die Funkstrecke blieb gestört. Am letzten Tag der Tötung schlichen wir uns daher selbst nahe an die Käfigreihen, während die Tötung in vollem Gange war. Der niedrige Zaun gab nicht sonderlich viel Deckung. An welcher Stelle gerade gearbeitet wurde, war zudem nicht immer eindeutig auszumachen. Der kleine Traktor war durch den Schlauch auf dem Auspuff kaum zu hören. In einem niedrigen Busch kauernd schauten wir durch ein kleines Loch im Eternitzaun, als plötzlich der Tötungstraktor vor uns auftauchte.“ Der sogenannte Tötungstraktor sah so aus, dass auf ihm eine etwa ein Meter lange Holzkiste aufgebaut war. Mit einem Schlauch werden die Auspuffgase des Traktors in die Holzkiste geleitet. „Das Objektiv einer kleinen Videokamera hielten wir über die Eternitwand und sahen erschütternde Szenen: Der Arbeiter riss die Tiere aus ihren Käfigen und schleuderte sie durch die Luft hinein in die Klappe der Tötungsbox. Oftmals schrien die armen Kerle minutenlang um ihr Leben. Einer nach dem anderen Käfig für Käfig wurde geleert. Wenige Meter von uns entfernt wurden hilflose Tiere ermordert und wir konnten einfach nichts unternehmen, um diesen Wesen zu helfen. Mein Puls pochte bis in den Hals, ungeheure Wut staute sich in mir auf. Insgesamt etwa 5000 Tiere ließen während unseres Aufenthaltes dort ihr Leben. Ein Leben voller Qualen und ein grausamer Tod für die Eitelkeit einiger dummer Menschen, die ihre Körper immer noch wie in der Steinzeit in die Haut toter Tiere hüllen.“
Als die Holzkiste mit vergasten Nerzen gefüllt war, fuhr der Traktor bis an den Verarbeitungsraum, wo er entleert wurde. Hier begann dann die Zerlegung und Enthäutung. Jörg und Birgit war es nach zweistündiger heimlicher Aktion gelungen, eine versteckte Kamera direkt oberhalb des Arbeitsplatzes zu installieren, an dem das Enthäuten stattfand. „Mit einer Zange werden zuerst zwei Füße abgeschnitten und das Fell vom Schwanz entfernt. An Fleischerhaken aufgespießt wird den Tieren dann das Fell vom Körper gerissen und die Kadaver in die Mülltonne geworfen. Die Felle auf links gedreht zum Trocknen aufgehängt und danach vorsichtig für den Transport in die Gerberei verpackt. Etwa 40 Euro kassiert der Farmer für jedes dieser Felle.“
Rechtliche Schritte
40 Euro für den Tod eines Individuums, das grausam gefangen gehalten und brutal ermordet worden ist. PelzfarmbesitzerInnen und ihre ArbeiterInnen verdienen sich durch ihren brutalen Job ihren Lebensunterhalt, PelzgroßhändlerInnen verdienen sich mit den Fellen eine goldene Nase doch zu welchem Preis? Laut Tierschutzgesetz dürfte diese Grausamkeit längst nicht mehr existieren. Dass das Tierschutzgesetz eine Farce für die Tiere darstellt und den meisten Tieren nichts bietet außer ein bisschen weniger Grausamkeit im Gebrauch ihrer Körper und Seelen sie also keinesfalls des Gebrauchs entziehen will das braucht unter Tierrechts- und TierbefreiungsaktivistInnen wohl nicht erwähnt werden. Wenn das Gesetz aber eigentlich Leiden und Schmerzen von Tieren untersagt, und auch das Töten, dann sollte man schon genauer hinschauen. In § 17.1 des Tierschutzgesetzes ist festgelegt, dass niemand einem Tier ohne „vernünftigen Grund“ Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Seit 1972 gilt auch das Töten von Wirbeltieren als strafbare Handlung, allerdings nur, wenn es ohne „vernünftigen Grund“ erfolgt. Reichen 40 Euro in die Tasche eines Farmbetreibers aus, ein vernünftiger Grund zu sein, um einem Nerz das Leben zur Hölle zu machen und ihn zu töten?
Nach ihrer aufwändigen Recherchetour auf deutschen ‚Pelzfarmen’ versuchen Jörg und Birgit in Zusammenarbeit mit dem Verein Die Tierfreunde e.V., diesen Widerspruch deutlich zu machen. Nachdem dem Verein die aktuellen Foto- und Filmmaterialien vorliegen, versuchen sie es (wie viele vor ihnen bereits auch und leider auch erfolglos) nicht nur mit der Weitergabe der Aufnahmen an Medien, die eine möglichst weite Verbreitung der ‚Beweislasten’ voranbringen sollen, sondern auch über den rechtlichen Weg.
Sie haben gegen insgesamt 22 von ihnen gesichteten Pelzfarmen Strafanzeige gestellt. Nicht wie sonst bereits vielfach geschehen wegen der miserablen Haltung der Tiere (nicht zuletzt darum, weil durch eine ‚bessere’ Haltung das Unrecht der Versklavung und Ermordung der Tiere nicht aus der Welt geschafft wird), sondern aufgrund der Tatsache des ‚Tötens ohne vernünftigen Grund’. In der Strafanzeige heißt es u.a.: „Die Herstellung und das Tragen von Pelzartikeln stellen keinen vernünftigen Grund zur Tötung von Tieren dar. Ein ‚vernünftiger Grund’ im Sinne von §17.1 kann nur dann gegeben sein, wenn es sich um einen gesellschaftlich anerkannten Grund handelt. Entscheidend ist also die Frage, ob der angenommene ‚vernünftige Grund’ sozial akzeptiert wird. Laut einer repräsentativen EMNID-Umfrage aus dem Jahr 2003 sind jedoch über 70 Prozent der deutschen Bevölkerung dafür, dass die Zucht von Pelztieren in Deutschland generell verboten werden soll, wie es in Österreich schon der Fall ist. Eine soziale Akzeptanz ist hier also keinesfalls zu erkennen.“
Klingt logisch, aber warum nicht auch auf die Leiden und Schmerzen der Tiere eingehen, die beispielsweise durch die Filmaufnahmen von stereotypen Bewegungsvorgänge oder apathischen Nerzen belegt werden können? Jürgen Foss, Vorsitzender der Tierfreunde e.V., argumentiert auf die Frage, warum sie sich bei den Anzeigen auf den Tötungsgrund beziehen, und nicht oder nicht auch auf die Leidenszustände auf der Farm, folgendes: „Es gab bereits viele Anzeigen hinsichtlich der Haltungszustände auf den Farmen. Damit kam man bisher nicht weiter, da die Amtsveterinäre per se aus Eigennutz/Eigenschutz pro Tiernutzer/contra Tierschützer und erst Recht kontra Tierrechtler entscheiden. Wir haben uns daher ausschließlich auf den einen Punkt, ‚Töten ohne vernünftigen Grund’ beschränkt, damit in der Anzeige klar und deutlich bleibt, um welche Rechtsfrage es geht. Staatsanwaltschaften lesen sonst gerne mal schnell darüber hinweg und argumentieren eben mit diesen Kontrollen der Amtsveterinäre, um dann die Anzeige einzustellen gleich, ob die Anzeige noch eine Komponente ‚Töten ohne vernünftigen Grund’ hatte oder nicht.“
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