278a – Verfahren in Österreich –
13 Angeklagte – Prozessbeginn im März 2010

Vier Jahre nachdem in Österreich die SOKO „Pelzbekleidung“ gegründet worden ist und knapp zwei Jahre nachdem 23 Wohnungen durchsucht und teils verwüstet sowie zehn Beschuldigte für mehr als drei Monate in Untersuchungshaft gesteckt worden waren, beginnt nun vermutlich 02.03.2010 der Prozess gegen 13 Angeklagte, denen neben einzelner Delikte insbesondere die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation (§278a StGB, Ö) vorgeworfen wird, die mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren strafbewehrt ist. Gegen 26 weitere Beschuldigte wurde das Verfahren „aus Mangel an Beweisen“ eingestellt. Somit gibt es in der Angelegenheit kaum noch Personen, gegen die nicht entweder in dem in Kürze beginnenden Prozess vor Gericht Anklage erhoben wird, oder deren Verfahren eingestellt wurde. Während das Verfahren gegen den Vorsitzenden des tierbefreier e.V. Ulf Naumann eingestellt wurde, blieb die Anklage gegen den ehemaligen zweiten Vorsitzenden des tierbefreier e.V. Kevin K. aufrecht. In Verbindung mit dem tierbefreier e.V. wird ihm unter anderem das Veröffentlichen von dem Verein anonym zugesandten Bekennerschreiben zur Kleider Bauer Kampagne (österreichische Anti-Pelz-Kampagne gegen den Kleider Bauer Konzern, die als Anlass zur Gründung der SOKO genommen wurde) auf der Homepage des Vereins vorgeworfen, dessen offiziell eingetragener Administrator er damals war.

Mammutprozess

Obwohl die Beschuldigten und Angeklagten aus verschiedenen Gruppen mit unterschiedlichen Auffassungen, Zielsetzungen und Arbeitsweisen zusammengewürfelt sind, versucht die SOKO und die Staatsanwaltschaft durch Verdrehen, Verzerren teils sogar Verfälschen von Gegebenheiten und einseitige tendenziöse Ermittlungen daraus eine „kriminelle Organisation“ herbeizukonstruieren. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens verursacht der Prozess an sich bereits schwerwiegende Probleme für die Angeklagten: Der Prozess wurde bei drei Verhandlungstagen pro Woche zunächst für ein halbes Jahr angesetzt. Ob dies ausreicht, ist ungewiss, allein die Staatsanwaltschaft hat in ihrer Anklageschrift 120 zu ladende Zeugen aufgelistet. Wer einen Arbeitsplatz mit geregelter Arbeitszeit hat, wird ihn verlieren und somit auch sein Einkommen, wer studiert oder in einer anderen Ausbildung steckt, wird dieser nicht mehr nachgehen können, wer nicht in verhältnismäßiger Entfernung zum Gericht wohnt, wird sich eine zusätzliche Unterkunft suchen müssen. Und wer mit seinem Anwalt einmal über dessen Honorar gesprochen hat, weiß sowieso nicht mehr, wie er/sie es jeh in seinem/ihren Leben auf einen grünen Zweig bringen soll: Nach dem normalen Gebührensatz käme man auf mehr als 300.000 Euro pro Anwalt bei einem halbjährigen Verfahren mit drei Verhandlungstagen pro Woche. Da kann man schon fast von einem Schnäppchen sprechen, wenn sich die Anwälte auf 100.000 - 150.000 Euro einlassen, quasi der Sozialtarif. Auch wer gesetzliche Verfahrenshilfe bekommt, kann nur kurz aufatmen, denn das Geld wird nur geliehen, dann aber zum offiziellen Gebührensatz. Sollte es zu einer Einstellung des Verfahrens kommen, trägt man seine Kosten ebenso wie bei einer Verurteilung selber und selbst bei einem Freispruch kann man auf erheblichen Kosten sitzenbleiben.

„Haste mal 150.000 Euro?“

Im August 2009 wurde den zehn ehemaligen U-Häftlingen die Anklageschrift zugestellt, im Dezember der Beginn des Prozesses auf den 02.03.2010 terminiert. Bis Anfang Februar 2010 gab es also zehn Angeklagte, am 01.02. hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nun bekanntgegeben, dass noch drei weitere dazukommen. Ob sich dies zeitlich auf den Prozessbeginn auswirkt, ist bisher unklar. Die zehn Angeklagten wurden bisher von drei Anwälten rechtlich vertreten, sollte jetzt noch ein oder mehrere Anwälte dazukommen, ist es möglich, dass der Prozessbeginn verschoben werden muss. Das Aktenvolumen, in das sich ein Anwalt inzwischen einarbeiten muss, ist immens. Außerdem muss man erstmal einen Anwalt/Anwältin finden, der/die sich für mindestens ein halbes Jahr an einen Fall binden kann und überhaupt geeignet ist, so einen Fall auch thematisch zu übernehmen. Bei bisher drei Anwälten kommt man nach dem offiziellen Gebührensatz schon in den Bereich von einer Million Euro für die Verteidigung. Im Endeffekt berechnen die Anwälte zwar weniger, aber beliebig können sie es sich auch nicht aussuchen, insbesondere, wenn sie in einer Kanzlei mit mehreren Anwälten arbeiten. Auf jeden Fall werden viele hunderttausend Euro an Verteidigungskosten anfallen. Die Angeklagten, die vom österreichischen Staat zusammengewürfelt und in dieses Verfahren hineingezwungen wurden, dürfen auf diesen Kosten nicht sitzen bleiben. Diese Unsummen können nur über eine breite Masse aufgefangen werden. Zwar ist in den letzten Jahren bereits mehr als 50.000 Euro an Rechtshilfegeld über Solikonten zusammengekommen, dies ist aber leider nur ein Bruchteil dessen, was benötigt wird. Den Rest müssen die Angeklagten zunächst durch hoffnungslose Verschuldung selbst auf sich nehmen. Es ist daher wichtig, dass viele Menschen über Rechtshilfespenden helfen, die anfallenden Kosten mit aufzufangen. Es kann direkt gespendet werden, es können Soliveranstaltungen organisiert werden, es können Soliartikel (Buttons, Shirts, Aufkleber etc.) gekauft oder weiterverkauft werden.
(un)