278a Verfahren in Österreich
13 Angeklagte Prozessbeginn im März 2010
Hintergrund
Am 02. März 2010 hat der lang erwartete Prozess gegen nun 13 Angeklagte im österreichischen §278a Verfahren am Landgericht Wiener Neustadt begonnen. Zur Erinnerung: Im Herbst 2006 wurde von österreichischen Tierschutz-/Tierrechtsorganisationen eine Anti-Pelz-Kampagne gegen den Modekonzern Kleider Bauer gestartet, zum dem rund 40 Filialen gehören. Bei Hämmerle, der zu dem Konzern gehört, werden Ganzpelzmäntel verkauft, Kleider Bauer selbst verkauft Kleidung mit Pelzverbrämung, in beiden Fällen im Vergleich zum Gesamtangebot des Unternehmens in geringem Ausmaß. Während die Kampagne lief, kam es auch von Unbekannten zu Sachbeschädigungen, beispielsweise wurden Auslagescheiben eingeworfen oder verätzt, es kam zu Buttersäureanschlägen und Sachbeschädigungen an den Autos der Grafs, Geschäftsführer von Kleider Bauer. Nach einer Audienz der Grafs beim Innenministerium samt Bundespolizeidirektion Wien, Landeskriminalamt sowie Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wurde beschlossen, eine SOKO zu gründen, deren Ziel es war, die Existenz einer kriminellen Organisation zu beweisen und deren „Mitglieder“ auszuforschen. Im Zuge der Ermittlungen wurde das gesamte Register gezogen, das an Bespitzelung möglich ist. Telefon-/Handyüberwachungen, Observationen, versteckte Kameras an Hauseingängen, Peilsender an PKWs, Abhören von Wohnungen mit Hilfe von Wanzen, verdeckte Ermittler, die in Gruppen eingeschleust wurden und ein bezahlter Informant aus der „Szene“. Im Mai 2008 kam es schließlich zu 23 Hausdurchsuchungen und 10 Verhaftungen österreichweit, die Verhafteten saßen mehr als drei Monate in Untersuchungshaft.
Der Prozess
Das öffentliche und mediale Interesse war am ersten Verhandlungstag sehr groß, alle 80 Plätze im Saal waren besetzt, ca. 20 davon von der Presse. Prozessbeteiligte Anwesende sind jeweils die 13 Angeklagten, deren 5 VerteidigerInnen, der Staatsanwalt, die Richterin, deren Assistent (v.a. für die Projektion von Dokumenten verantwortlich) sowie eine Protokollantin. Links und rechts von dem Stuhl, auf dem die jeweils zu vernehmende Person sitzt (Angeklagter, Zeuge) sitzen die 13 Angeklagten auf Holzstühlen ohne Tische, hinter der linken der beiden Sitzreihe befindet sich eine Bank mit Tisch auf der die VerteidigerInnen sitzen. Rund einen Meter erhöht sitzen an der Vorderfront der Staatsanwalt, die Richterin, Assistent und Protokollantin. An der Wand hinter der Richterin hängt ein überdimensionaler bronzener Bundesadler, der eine Kette, die die Beine zusammengekettet hat, mit Hammer und Amboss sprengt. Auf einem Metallschrank ebenfalls hinter der Richterin, der die rund 80 Aktenordner des Verfahrens bereitstellt, steht ein Jesuskreuz mit zwei Kerzen darunter. Bei einer Vereidigung eines gläubigen Zeugen, der auf Gott schwört, werden die beiden Kerzen angezündet; ja, man darf sich schon wundern über die Art der „Wahrheitsfindung“ in diesem Gericht. Ein Antrag eines Angeklagten auf Entfernen des Kreuzes wurde vom Gericht abgelehnt. Verteidiger, Staatsanwalt und Richterin haben jeweils ein vor ihnen befindliches festes Mikrophon, auf dem Tischchen des Vernehmungsstuhls ist ebenfalls ein Mikrofon installiert, die Angeklagten können auf ihren Sitzreihen über ein mobiles Funkmikrophon verfügen. Lautsprecher sorgen dafür, dass im gesamten Saal dem Geschehen gefolgt werden kann. Der Saal wird videoüberwacht und es sind ein paar uniformierte Polizisten anwesend.
Die folgende subjektive Beschreibung des Prozesses beruht auf eigener Prozessbeobachtung, Gesprächen mit Angeklagten sowie Berichten von Daniel Kirchmaier, der unter www.tierschutzprozess.at jeden Prozesstag detailliert schildert.
Eine Farce
Dass es überhaupt zu diesem Prozess und diesen Angeklagten mit dieser Anklage gekommen ist, weist schon daraufhin, dass das ganze nur eine Farce sein kann. Unter den dreizehn Angeklagten sitzen diverse Personen, die noch nicht einmal in die Nähe einer konkreten Straftat gerückt werden und bei denen das auch gar nicht erst versucht wird. Da der Staatsanwalt eine Doppelstrategie der herbeikonstruierten kriminellen Organisation unterstellt, nach der sie nach außen rein legal auftrete, gleichzeitig aber vor allem auch illegal agiere, definiert er sämtliche an sich legale Aktivitäten im Rahmen einer Kampagne in illegale um, wenn es ebenfalls illegale Aktivitäten von Unbekannten gibt, die das gleiche Ziel wie die öffentliche Kampagne verfolgen. Konkret heißt das: Personen, die nichts weiter gemacht haben, als Demos gegen Kleider Bauer zu organisieren, als Recherchen zu betreiben, welcher Modekonzern Pelz verkauft, oder als die finanzielle Verwaltung eines legalen Vereins zu betreuen, der sich in der Kleider Bauer Kampagne legal engagiert, werden angeklagt, Teil der kriminellen Organisation zu sein. Denn im Rahmen der Doppelstrategie wären die offiziellen Demonstrationen ein Teil der Nötigung von Kleider Bauer, würden die-se Rechercheergebnisse der kriminellen Organisation zur Verfügung gestellt, würde durch die Verwaltung der Finanzen der kriminellen Organisation Geld zur Verfügung gestellt. Man fragt sich, wie es sein kann, dass solche Personen in einen Prozess gezwungen werden, der ihnen ein geregeltes Leben zumindest während des Prozesses verunmöglicht, der ihnen Schulden allein für die Anwaltskosten von jeweils 50.000 - 100.000 Euro aufbürdet, der ihnen oder ihren Angehörigen den Job kostet (ein Angeklagter hat angegeben, dass seine Frau ihren Job aufgeben musste, weil er während des Prozesses nicht mehr auf die Kinder aufpassen kann).
Der Verteidiger eines Angeklagten sagte, er sei dankbar für die ganze Überwachung, denn er habe noch nie so viel entlastendes Material in einem Verfahren gehabt, wie in diesem (obwohl die SOKO und Staatsanwalt geflissentlich alles Entlastende verschweigen oder gar nicht zu den Akten geben). Trotzdem kam es zur Anklage, bei manchen kann man es nach Lesen der Anklageschrift einfach nicht fassen, weil nur legale Tätigkeiten angeklagt werden, die aber als angeblicher Teil der angeblichen kriminellen Organisation in illegale Tätigkeiten umdefiniert werden, bei anderen wird vermeintlich Illegales (z.B. Aktionen des zivilen Ungehorsam) oder äußerst dünne Indizien gigantisch aufgebauscht und gleichzeitig reichlich Entlastendes verschwiegen. Aber man hat sich schon viel fragen müssen, in dieser ganzen Causa, die am 21.05.2008 ins Licht der Öffentlichkeit gerückt ist.
Von Neutralität keine Spur
Nun sollte man meinen, dass, wenn tatsächlich nur reichlich Dünnes vorhanden ist, sich dieses in dem Verfahren schnell herauskristallisieren wird und alsbald klar sein dürfte, dass die Anklage nur ins Leere laufen kann. Diese Meinung wird man aber schnell revidieren, wenn man den Prozess einmal an einem der bisher 21 Verhandlungstage (Stand vom 06.05.) live beobachtet hat. Wer öfters oder regelmäßig den Prozess vor Ort beobachtet, wird relativ bald den Schluss ziehen, dass das ganze ein einziges (Kasperle-)Theater ist. Denn die Richterin ist noch nicht einmal bemüht, auch nur den Anschein zu erwecken, als wäre sie neutral. Bei belastenden Fragen hakt sie gegenüber Zeugen unentwegt und so lange nach, bis sie das gehört hat, was sie hören will, Entlastendes fragt sie nicht nur nicht, sie unterbindet auch ständig Fragen und Aussagen der Angeklagten sowie der Verteidigung, unterbricht sie und lässt sie nicht zu Wort kommen und macht keinen Hehl daraus, dass sie fast alles, was von Verteidiger- und Angeklagtenseite kommt nicht nur äußerst kritisch sieht, in der Regel hat sie eine deutlich unfreundliche Art gegenüber diesen und lässt erkennen, dass sie Fragen und Aufdeckungen von Ungereimtheiten von dieser Seite als Störung des Verfahrens ansieht. Wenn Zeugen durch die Verteidigung in für sie unangenehme prozessrelevante Situationen geraten (z.B. Widersprüche aufgedeckt werden), greift die Richterin regelmäßig ein, baut den Zeugen eine Brücke und hilft ihnen aus der Situation heraus. Fragen der Verteidigung an englische Zeugen wurden von der Richterin stets umformuliert bevor die Dolmetscherin sie ins Englische übersetzt hat usw. Geradezu nervenraubend selbst für ZuschauerInnen ist das andauernde ungeduldig-unfreundliche Unterbrechen von Angeklagten und die Verteidigung durch die Richterin. Sie kommen regelmäßig einfach nicht dazu, das zu sagen (und fragen), was sie sagen wollen. Beschwerden darüber werden von ihr standardmäßig mit der Formel „Die Prozessführung liegt beim Gericht“ (sie spricht von sich selbst immer als „das Gericht“) vom Tisch gefegt. Einen erheblichen Anteil an Fragen seitens der Verteidigung und Angeklagten lässt sie erst gar nicht zu, da sie aus ihrer Sicht „irrelevant“ seien. Auffällig ist, dass sie das Verhalten, das sie gegenüber der Verteidigung täglich unentwegt an den Tag legt, gegenüber dem Staatsanwalt kein einziges Mal gezeigt hat. Im Gegenteil, bei strittigen Fragen holt sie sich von ihm sogar Schützenhilfe. Während der Staatsanwalt von Anfang an einen Freifahrtschein für seine hohe Anzahl an (Belastungs)zeugen hatte, werden Entlastungszeugen nicht zugelassen oder wird die Entscheidung über entlastende Zeugen oder Beweismaterial immer wieder absichtlich bis in ferne Zukunft aufgeschoben.
Angst vor Kontrollverlust?
Auffallend ist auch, dass die Richterin in ihrer gesamten Prozessführung geradezu krampfhaft versucht, ihre Autorität unter Beweis zu stellen. Wie eine strenge Lehrerin weist sie immer wieder das Publikum oder Angeklagte zurecht, wenn auch nur leichte Beifalls- oder Unmutsäußerungen getätigt werden. Es wäre aus gerichtlicher Sicht verständlich, wenn regelmäßig von irgendeiner Seite eindeutig gestört würde, dies abzumahnen. Diese Richterin reagiert aber in der Regel bei jeder objektiv gesehenen Kleinigkeit über. Dabei wirkt sie auch jedesmal erheblich genervt, wenn nicht frustriert, was den Anschein erweckt, als fürchte sie ständig einen Kontrollverlust. Wenn die Verteidigung oder Angeklagte beispielsweise eine Frage an einen Zeugen richten, obwohl sie gerade offiziell nicht das Fragerecht haben, herrscht sie diese an und weist den Zeugen zurecht, dass er nur Fragen des Gerichts beantworten solle („Ja, entschuldigen Sie bitte“, sagte Kleider Bauer Geschäftsführer Peter Graf daraufhin zur Richterin). So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Richterin am 16. Prozesstag (16.04.) den halben Saal aus dem Gericht verwiesen hat und am 17. Prozesstag die Polizei beauftragte, eine Zuschauerin aus dem Gerichtssaal zu entfernen und eine Ordnungsstrafe von 80 Euro gegen die Frau verhängte.
Anstand, Respekt, Ehrfurcht?
Man fragt sich auch, was mit der Richterin los ist, wenn man die schon mehrmals getätigte Äußerung hört, die Angeklagten würden durch ihr Verhalten im Gericht ein Bild ihrer Persönlichkeit abgeben und dies habe auch eine Auswirkung auf das Urteil, wobei sie von „anständigem“ Verhalten spricht. Abgesehen davon, dass dies rechtsstaatlich gesehen eine absolute Frechheit ist, erkennen zu geben, dass man eher verurteilt wird, wenn man sich im Gericht nicht „anständig benimmt“, scheint diese Frau auch völlig zu vergessen, was es für die Angeklagten eigentlich bedeutet, dort sitzen zu müssen. Tierrechtler und schützer, die aufgrund lächerlicher vermeintlicher Beweisführung und Ermittlungen der Polizei gewaltsam aus ihrem Alltagsleben und ihrer Lebensplanung gerissen wurden und unter völliger finanzieller Verschuldung in ein Verfahren gezwungen wurden, das allein in erster Instanz vermutlich ein Jahr dauern wird, sollen lieb, kooperativ, anständig und vor allem respektvoll (man möchte meinen sie wünsche sich Ehrfürchtigkeit) dasitzen, während ihnen seitens einer inkompetenten Richterin (flankiert von einem einseitig verdrehenden Staatsanwalt und zum Teil albernen Sachverständigen), die Fragen stellt, die auf völlige Sachunkenntnis auf diversen Gebieten schließen lässt und die zum Teil auch nach mehreren Erklärungen nicht begriffen hat, worum es geht, die gleichzeitig wichtige Fragen und Beweismittel der Angeklagten unterbindet und abweist, diese auch selten aussprechen lässt, die ständig alles an sich reißt, um es auf ihre Art zu verdrehen, der Prozess gemacht wird? Die Angeklagten haben allen Grund dazu, sich weder kooperativ, noch respektvoll, noch „anständig“ dem Gericht gegenüber zu verhalten! Ihre Bemerkung an das Publikum, dass sie sich bei „so einem Verhalten“ (gemeint war die Tatsache, dass nach Stellungnahmen von Angeklagten lauter Applaus aus Reihen des eher alternativ aussehenden Publikums kam) frage, wo diese Leute ihre Kinderstube gehabt hätten, sagt wohl auch einiges aus.
Mit der Polizei auf Du und Du
Seltsam übrigens auch die Tatsache, dass Richterin Arleth, welche Vorwürfe der Angeklagten gegenüber der Polizei aufgrund ihrer tendenziösen bis hin zu manipulierten Ermittlungen und Berichten stets abgewiesen hat, in der Vereinszeitschrift Ende 2009 des Polizeisportvereins Wiener-Neustadt als Spenderin und Schützin eines Benefizschießens erscheint. Kein Wunder, möchte man denken, dass die Polizei von der Richterin regelmäßig in Schutz genommen wird.
Prozessstruktur
Der Prozess war bisher wie folgt strukturiert:
1. Tag,
Vortrag der Anklageschrift durch den Staatsanwalt,
Gegenäußerung der Verteidiger
2. bis 14. Tag:
Einvernahme der Angeklagten
Ab dem 14. Tag::
Beweisaufnahme, d.h. Einvernahme von Zeugen,
Sachverständigen, SOKO Beamten etc.
Die Aussagen der Angeklagten können grob in zwei Lager aufgeteilt werden:
1.bereit zur Einvernahme sowie Ablehnung und Distanzierung von direkten Aktionen, eher VGT typisch
2.Aussageverweigerung, in der Gegenäußerung keine Distanzierung bis hin zu positiven Äußerungen gegenüber direkten Aktionen, eher BAT typisch.
Bis auf einen Angeklagten gehören alle entweder dem Verein gegen Tierfabriken (VGT) oder der Basisgruppe Tierrechte (BAT) an.
(UN)