Interview aus der TIERBEFREIUNG 70 / April 2011
Kevin K., ehemaliger 2. Vorsitzender des tierbefreier e.V., sitzt ebenfalls seit März letzten Jahres auf der Anklagebank. Die TIERBEFREIUNG hat per Mail ein Interview mit ihm geführt.
Inzwischen ist ein Jahr vergangen, seit das §278a Verfahren eröffnet wurde. An 75 Verhandlungstagen wurden vor allem Zeugen der Anklage gehört. Kannst Du ein kurzes Resümee geben?
Mittlerweile wurden über 100 ZeugInnen der Anklage einvernommen darunter dutzende PolizeibeamtInnen, Angestellte von KleiderBauer, VivisektorInnen, Jäger-Innen… schlicht alle, gegen die es in den letzten 15 Jahren Proteste oder Aktionen von TierbefreierInnen gab. Dabei ging es vor allem um Demonstrationen und Aktionen des zivilen Ungehorsams, die in Österreich strafrechtlich nicht relevant sind. Direkte Aktionen wie Sachbeschädigungen wurden nur in sehr wenigen Fällen versucht, direkt mit den Angeklagten in Verbindung zu bringen und auch dann mit haarsträubend zusammenkonstruierten Indizien. Danach wurde von den Angeklagten die verdeckte Ermittlerin, die unter falschem Namen über ein Jahr beim Verein gegen Tierfabriken dabei war, medial geoutet. Als diese einvernommen wurde, wurde klar, auch für Außenstehende, dass ein Großteil der Behauptungen der Anklagte falsch, verdreht und erfunden sind. Aus dem Grund wurde die Verdeckte Ermittlerin auch von Soko und Staatsanwalt versucht geheim zu halten. Anfang März hat die Richterin völlig überraschend bekannt gegeben, dass sie im Mai das Urteil sprechen will. Sie will kaum ZeugInnen der Verteidigung laden, was medial als eine Ankündigung eines Freispruchs von dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation gewertet wird.
Wie geht es Dir und den anderen Angeklagten? Ist ein geregeltes (Privat-) Leben trotz des Verfahrens für die Angeklagten möglich?
Das ist glaub ich ganz unterschiedlich. Das Verfahrensklima der letzten Wochen und Monate ist, aufgrund der Launen der Richterin, kaum mehr auszuhalten. Da seit bald 3 Jahren dieses Verfahren unser Leben bestimmt, ist das für alle eine enorme Belastung. Ein geregeltes Leben neben dem Prozess ist da kaum bis gar nicht möglich. In der Regel ist an mehreren Tagen in der Woche Prozess, an anderen Tagen gibt es dann noch Vorbereitungstreffen da ist ein Abschalten sehr schwierig. Anfang März hat die Richterin nun auch noch angekündigt, dass ab jetzt an den Prozesstagen statt 15.30 Uhr bis 21 Uhr verhandelt werden soll.
Hast Du das Gefühl, dass sich die Verhandlungsführung der Richterin nach den vielen kritischen Berichten in den Medien gebessert hat?
An manchen Tagen könnte man fast das Gefühl haben, ja. In Summe ist ihr Verhandlungsstil aber nach wie vor unfair, von Verhöhnungen der Angeklagten und der VerteidigerInnen gezeichnet, und von einer Gleichberechtigung der Verteidigung gegen über dem Staatsanwalt kann keine Rede sein …
Die Angeklagten des VgT und Vier Pfoten Umfelds bringen sich regelmäßig durch Stellungnahmen und Zeugenbefragung ins Verfahren ein. Warum haben Du und die anderen Angeklagte der BAT Euch von Anfang an dagegen entschieden, Euch einzubringen?
Das Verfahren war von Anfang an so angelegt, dass wir uns freibeweisen sollten. Es sollte alles von uns erklärt und unsere Gruppenstrukturen offengelegt werden. Dies wollten wir nicht mitspielen. Nach jahrelanger massivster Überwachung, in meinem Fall hat sich nun sogar herausgestellt, dass die SOKO in einem Haus gegenüber meiner Wohnung eine Wohnung zwecks Observation bezogen hatte, wollten wir uns ein letztes kleines Stück an Privatsphäre und Selbstbestimmung erhalten. Zudem war konsequente Aussageverweigerung eine politische Entscheidung für uns wir wollten nicht mit den Behörden zusammenarbeiten, die uns kriminalisieren, unsere Wohnungen gestürmt und uns inhaftiert haben. Hier sahen wir auch im Gericht keine „unabhängige Instanz“, was sich dann im Laufe des Verfahrens zu Genüge bestätigte. Wir haben aber sowohl am Anfang, als auch mehrmals zwischendurch kurze Stellungnahmen verlesen.
Wie hoch sind inzwischen Deine VerteidigerInnenkosten? Wie kannst Du diese Summe aufbringen?
Pro Anwalt belaufen sich die Kosten in der Zwischenzeit auf grob 150.000 €. Da wir nur ein sehr geringes Einkommen hatten, sind diese Kosten erstmal von der Verfahrenshilfe gedeckt, d.h., dass die Kosten erstmal von der Rechtsanwaltskammer übernommen werden und anschliessend zurückgezahlt werden müssen.