Aus der TIERBEFREIUNG 71

Umfassender Freispruch im §278a-Verfahren in Österreich

Am 2. Mai wurde nach vierzehn Monaten Verhandlungsdauer und fast hundert Prozesstagen das Urteil im Prozess gegen dreizehn Aktivist_innen der österreichischen Tierrechtsbewegung wegen des Vorwurfs der „Kriminellen
Organisation“ gesprochen: Alle Angeklagten wurden von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen.


Kurz vor der Urteilsverkündung: Entfernung einiger AktivistInnen unter lautstarkem Protest

Montag, 2. Mai 2011, kurz vor 10 Uhr vormittags im großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wiener Neustadt (Nieder-österreich). Der Saal, der größte des Gerichtsgebäudes ist bis auf den letzten Platz gefüllt. Im Bemühen, dem Andrang von Angehörigen der Angeklagten, solidarischen Prozessbeobachter_innen und Medienvertreter_innen gerecht zu werden, wurden sogar zusätzliche Sesselreihen aufgestellt. Dennoch wuseln überall Menschen herum, stehend, auf dem Boden sitzend, sich in den letzten Winkel des Raumes zwängend. Nicht im Gerichtssaal vertreten: Richterin, Staatsanwalt, Verteidigung und Angeklagte.

Eine an der Frontseite des Raums angebrachte, etwas zu klein geratene Leinwand zeigt ein schummriges Bild von Richterin Sonja Arleth, aus den Boxen dröhnt ihre Stimme. Sie ist via Liveübertragung zugeschaltet, gebannt vom Publikum verfolgt. Und nun ist es soweit, die Richterin erhebt sich von ihrem Sitz, sie trägt eine absurde schwarz-rot gestreifte Kopfbedeckung – wohl um die Ernsthaftigkeit ihres richerlichen Spruchs zu unterstreichen, eine groteske und verfehlte Geste – und spricht: „Vernehmen Sie das Urteil im Namen der Republik: Alle Angeklagten werden von sämtlichen, ihnen von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt in den Strafanträgen und Ausdehnungen der Strafanträge zur Last gelegten Vorwürfen freigesprochen.“

Die weiteren Worte der Richterin gehen im Getöse des losbrechenden Jubels und Applauses unter – hatte die ganze Angelegenheit schon den Charakter eines spektakulären public viewings, spielt es jetzt nur noch: Fußballstadion, Schlusspfiff, Heimspiel gewonnen.

Auch am eigentlichen Schauplatz der Handlung, im deutlich kleineren Saal 180 des Gerichtsgebäudes, wird applaudiert und, auf den Plätzen der Angeklagten, spürbar aufgeatmet. Durch eine Glastür und eine ganze Menge finster dreinblickender und bedrohlich aufgebauter Einsatzpolizist_innen von der Fanzone um den großen Schwurgerichtssaal getrennt, sitzen hier eng gepackt, dicht an dicht Richterin Arleth, Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler, zwei Anwält_innen von Privatbeteiligten, die fünf Anwält_innen der Verteidigung, die Angeklagten und eine handverlesene Schar an Medienvertreter_innen und einzelnen Prozessbeobachter_innen.

Einzig unter den (namentlich gekennzeichneten) Sesseln der Angeklagten ist ein wenig freier Raum: Zwei Beschuldigte hatten noch vor der Urteilsverkündung aus Protest den Saal verlassen und waren nicht mehr wiedergekommen, und auch jetzt erheben sich weitere zwei der eben Freigesprochenen und zwängen sich aus dem vollgestopften Raum – das Urteil habe er gehört, auf Begründung und Meinung der Richterin könne er verzichten, erklärt einer der beiden, bevor er durch die Tür nach außen tritt.

Mit der nun folgenden, gut zwei Stunden dauernden Verlesung der Urteilsbegründung findet am 98. Verhandlungstag der Strafprozess gegen dreizehn Tierrechtsaktivist_innen wegen § 278a des österreichischen Strafgesetzbuches (Bildung und Mitgliedschaft in einer Kriminellen Organisation) seinen Abschluss. Nach exakt vierzehn Monaten geht der Gerichtsprozess – medial als „Tierschutz-“, „Tierrechts-“ oder schlicht „Monsterprozess“ bekannt geworden – so zu Ende, wie er begonnen hatte: begleitet von enormen öffentlichem Interesse und dank vieler angereister solidarischer Unterstützer_innen bunt und widerständig – und sicherlich alles andere als gerichtsalltäglich.

So hatten sich Staatsanwaltschaft und die ermittelnde polizeiliche Sonderkommission (Soko) mit dem klingenden Beinamen „Zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität zum Nachteil des Bekleidungshandels“ den Ausgang ihres umfassend aufgezogenen Repressionsschlages gegen die Tierrechtsszene sicherlich nicht vorgestellt. Und auch die beschuldigten dreizehn Aktivist_innen hätten wohl die längste Zeit nicht auf einen derart günstigen Ausgang dieses ihres polizeilich-gerichtlichen Alptraums zu hoffen gewagt.

Ein Blick zurück: Ein Repressionsschlag ungeahnten Ausmaßes...

Denn die meiste Zeit hatte es alles andere als gut ausgesehen um die Beschuldigten. Zehn von ihnen hatten nach der Verhaftungs- und Hausdurchsuchungswelle am 21. Mai 2008 dreieinhalb Monate in Untersuchungshaft verbringen müssen, der Vorwurf lautete auf „Bildung einer Kriminellen Organisation“ nach § 278a StGB: So gut wie alle Straftaten der letzten Jahrzehnte in Österreich, die von den Ermittlungsbehörden auf irgendeine Weise mit dem Thema Tierschutz oder Tierrechte in Verbindung gebracht wurden, sollten laut Staatsanwaltschaft von einer einzigen zentral organisierten kriminellen Struktur – die u.a. mit der ALF und der „Offensive gegen die Pelzindustrie“ (!) ident sein sollte – geplant und ausgeführt worden sein.
Betroffen waren Aktivist_innen des „Verein gegen Tierfabriken“ (VGT) und dessen Umfeld, der Obman der „Veganen Gesellschaft Österreich“ (VGÖ), ein Kampagnenleiter von den „Vier Pfoten“ (!) und fünf Aktivist_innen der „Basisgruppe Tierrechte“ (BAT) aus Wien – und damit Gruppen, die von ihrer politischen Ausrichtung her unterschiedlicher nicht sein konnten und – vor allem was VGT und BAT betrifft – dieser Differenzen wegen zum Teil seit Jahren in keinster Form zusammengearbeitet hatten. Die einzige Gemeinsamkeit der verhafteten zehn Aktivist_innen war, dass sie in den vergangenen Jahren öffentlich, konkret: bei angemeldeten Versammlungen oder Aktionen des zivilen Ungehorsams vor allem im Rahmen von Pelzkampagnen, aufgetreten – und damit den Behörden bekannt geworden - waren.

Noch während sich die zehn Aktivist_innen in U-Haft befanden, wurde aus geleakten internen Dokumenten der Soko bekannt, dass die anscheinend mit besten Kontakten zur Politik ausgestattete Unternehmensführung der Bekleidungskette „Kleider Bauer“, gegen die seit Oktober 2006 eine österreichweite Kampagne wegen ihres Verkaufs von Pelzprodukten läuft1, an oberster Stelle im Innenministerium interveniert und verblüffend mühelos ein Vorgehen gegen die vollkommen legal protestierenden Tierrechtsaktivist_innen erwirkt hatten. Obwohl es keinerlei Hinweise auf eine Verbindung zwischen den Demonstrationen und unabhängig davon vorgefallenen Straftaten gab, ermittelten Soko und Staatsanwalt – von der Schuld der unbequemen Aktivist_innen überzeugt - von Anfang an nur in diese Richtung.

Durch den „Organisationsparagrafen“ 278a ermöglicht, wurden die schwersten Geschütze, die der Repressionsapparat zur Zeit zu bieten hat, aufgefahren: Telefonüberwachungen über viele Monate hinweg bei einem immer größeren Kreis von Verdächtigen, Rufdatenrückerfassung, persönliche Observationen, auf PKWs montierte Peilsender, vor Wohnhäusern angebrachte versteckte Videokameras bis hin zum Einsatz eines so genannten großen Lauschangriffs: eine Spezialabteilung war in die Wohnung eines Verdächtigen eingedrungen, hatte versteckte Mikrophone angebracht und wochenlang jedes Gespräch abgehört und mitgeschnitten.

Keines dieser Mittel hatte den gewünschten Erfolg gebracht, nirgends waren Belege für Planung oder Ausführung von Straftaten, vom Vorhandensein einer „Kriminellen Organisation“ ganz zu schweigen, zu entdecken. Für die Repressionsbehörden keineswegs ein Indiz für Unschuld – vielmehr wurde nach verschwörungstheoretischer Logik auf „besondere Konspirativität“ und „Maßnahmen zur Abschirmung von Strafverfolgung“ geschlossen und die Überwachung immer weiter eskaliert.

Auch als Anfang September 2008 alle zehn Aktivist_innen enthaftet wurden, geschah dies nicht, da endlich die Absurdität des Vorwurfs eingesehen wurde, sondern unter Verweis auf die bereits abgesessenen dreieinhalb Monate und im Hinblick auf „das zu erwartende Strafausmaß“. Bis zur höchsten Instanz der österreichischen Gerichtsbarkeit, dem Obersten Gerichtshof, war das Vorliegen der „Verdachtslage“ bestätigt worden.

Die Zeit zwischen Enthaftung und Erhebung der Anklage im Sommer 2009 mussten Betroffene und deren Unterstützer_innen vor allem mit dem Studium des monströsen Aktes verbringen: bis Prozessbeginn hatten sich an die hunderttausend Seiten an Dokumenten, 80 Ordner füllend, angesammelt – den Überblick zu behalten eine im Grunde unmögliche Aufgabe. Umso unangenehmer, zwischen wahllosen Verdächtigungen, bösartigen Unterstellungen und Verdrehungen der Sokobeamt_innen auch privateste Details aus abgehörten Gesprächen lesen zu müssen. Erschwert wurde die Prozessvorbereitung allerdings durch die Tendenz von Polizei und Staatsanwaltschaft, die relevanteren Aktenbestandteile nur äußerst widerwillig zur Einsicht herauszugeben - manche Teile des Akts bekamen die Beschuldigten entgegen der geltenden Rechtsvorschriften bis heute nicht zu Gesicht.

Ein Ende des Wartens: Es geht vor Gericht

Am 2. März 2010 fand schließlich der erste Verhandlungstag des Strafprozesses in Wiener Neustadt statt.
Aus der schier endlosen Liste an ursprünglich vorgeworfenen Delikten war fast nur noch der Hauptvorwurf der „Kriminellen Organisation“ übriggeblieben – von der viele Aktenseiten umfassenden Sammlung an Straftaten aus mehreren Jahrzehnten hatte Staatsanwalt Handler bloß einige wenige äußerst vage und indirekt begründete Vorwürfe der Sachbeschädigung in den Strafantrag retten können. Hinzu kamen drei Vorwürfe von „schwerer Nötigung“ - das Ankündigen von Tierrechtskampagnen bzw. eine angemeldete Versammlung vor der Kleider Bauer-Zentrale sollten subtile, de facto: unausgesprochene, Drohungen mit ominösen Sachbeschädigungen darstellen. Und, besonders originell, ein Vorwurf der „Tierquälerei“: Durch das Öffnen der Türen einer brutalen Intensivhaltung für Schweine sollten die – zum ersten Mal ihrer Gefangenschaft für kurze Zeit entkommenen – Tiere „erhebliche Qualen“ erlitten haben.

Dafür wurde der Kreis der Beschuldigten unmittelbar, das heißt ganze zwei Wochen(!) vor Beginn des auf mehrere Monate angesetzten Prozesses, um drei Aktivist_innen des VGT noch erweitert. Tatsächlich hatte Staatsanwalt Handler bis zuletzt versucht, noch mehr Personen unter Anklage zu stellen, was seinen – in Sachen Repression alles andere als zimperlichen - Vorgesetzten dann aber doch zu weit ging [2].

Ein Operettenprozess der österreichisch-bösartigen Sorte

Und was hatte man nicht alles ertragen müssen während dieser fast hundert Prozesstage!
Angefangen bei einer Richterin, die von sich selbst nur in der dritten Person als „das Gericht“ sprach, und der der Verurteilungswille vom ersten Verhandlungstag an ins Gesicht geschrieben stand. Eine Richterin, die sichtlich Mühe hatte, nicht gerade komplizierten Gedankengängen zu folgen, die dafür aus Unmut auch mal Angeklagte und Teile des Publikums mittels Polizeigewalt aus dem Saal entfernen ließ. Und die gewohnheitsmäßig Angeklagten und Verteidiger_innen ständig ins Wort fiel, sich mangels sinnvoller Ablehnungsbegründung die Entscheidung über Beweisanträge der Verteidigung en masse vorbehielt, reihenweise gestellte Fragen nicht zuließ, und – wenn alles nichts half - schließlich selbst mittles Suggestivfragen den Zeug_innen die erwünschte Anwort in den Mund legte – was ihrer eigentümlichen Art der Prozessführung konsequenterweise eine Reihe vernichtender Urteile von prozessbeobachtenden Jurist_innen bescherte [siehe auch TIERBEFREIUNG #70, „Ich traute meinen Augen und Ohren nicht“].
Und was waren das für Zeug_innen, die Tag um Tag die Verhandlungsstunden dieses Prozesses füllten! Ein Karneval an sinnlosen Einvernahmen – mehr als hundert an der Zahl, von Staatsanwaltschaft beantragt und ohne Ausnahme von der Richterin geladen. Angefangen von ahnungslosesten Revierinspektor_innen, die irgendwann vor Jahren einmal eine x-beliebige Straftat bearbeitet hatten, bis hin zu Angestellten diversester bedemonstrierter Kaufhäuser, die außer einer vagen Erinnerung an Proteste wenig zu erzählen hatten - und vor allem in keinster Weise dazu geeignet waren, eine Verbindung von den Beschuldigten zu irgendwelchen Straftaten herzustellen.

Auch unangenehmere Zeitgenoss_innen – Tierexperimentator_innen, Jäger_innen und gewerbsmäßige Tierausbeuter_innen wurden in den Zeug_innenstand gebeten. Diese konnten ihren Unmut über aktivistischen Widerspruch zwar zum Teil nicht verbergen – allein zum Beleg des Vorwurfs irgendeiner Straftat konnten auch sie nichts beitragen.

Nur am Rande erwähnt sei die Einvernahme des – die längste Zeit von Soko und Staatsanwaltschaft als „Kronzeugen“ gehandelten – früheren langjährigen Geschäftsführers des VGT. Der Tierschützer, der mittlerweile eine eigene Tierschutzorganisation betreibt, hatte Anfang 2002 nach vereinsinternen Querelen wegen Ungereimtheiten in seiner Finanzgebarung den Verein verlassen müssen, und sich in weiterer Folge der Polizei als Informant angedient – ohne freilich jemals glaubwürdige belastende Informationen liefern zu können. Noch während die Strafverhandlung bereits in vollem Gange war, hatte sich der Renegat wiederholt mit Soko und sogar Staatsanwalt Handler getroffen und seine Angaben sukzessive abgeändert, um seine ehemaligen Kolleg_innen beim VGT zu belasten. Letzlich war durch eine Vielzahl an Widersprüchen und nachgewiesenermaßen falsche Angaben im Zeug_innenstand die Glaubwürdigkeit dieses angeblichen „Kronzeugen“ vollends untergraben und sein Auftritt geriet zum Fiasko für die Anklage.
Auch die bestellten Sachverständigen trugen ihrerseits weiterhin zur Diskreditierung des Verfahrens bei: Eine Chemikerin, die nebenbei zur allgemeinen Überraschung erwähnte, sämtliche als „verdächtig“ gewertete Substanzen, die bei Angeklagten sichergestellt worden waren (unter anderem eine äußerst verdächtige Flasche verdorbener Sojamilch) im Auftrag der Soko als harmlos identifiziert zu haben – was im Akt an keinster Stelle Erwähnung fand. Oder ein anderer Sachverständiger, der zwar die oben erwähnte „Tierquälerei“ an den freigelassenen Schweinen bestätigte (basierend auf den Angaben des Schweinezüchters, der auf Erstattung seines „Schadens“ aufgrund zu langsamer Gewichtszunahme „seiner“ Schweine hoffte), dessen vollkommene Inkompetenz in Sachen Tiergesundheit aber so offensichtlich war, dass schließlich die Richterin nicht anders konnte, als ihn seines Gutachtens zu entheben.

Späte Prominenz und ein breites Medienecho erfuhr ein in die Jahre gekommener linguistischer Gutachter namens Schweiger, der seinem großspurigen Auftreten zum Trotz zunächst ein allgemein als mangelhaft erkanntes Gutachten vorlegte. Woraufhin er von der Richterin – in gewohnt unnachvollziehbarer Weise – beauftragt wurde, in einem zweiten Gutachten selbst seine eigenen Mängel zu korrigieren. Auch in seinem Ergänzungsgutachten hielt Schweiger seine Schlussfolgerungen aufrecht: Er hatte im Auftrag der Soko praktisch alle ihm vorgelegten Schriftstücke, unter anderem einige Bekenner_innenschreiben – wiederum aus mehreren Jahrzehnten stammend – , einer einzigen Person, dem Erstangeklagten, als Autor zugewiesen. Darunter auch einige Texte, deren Autor_innen – andere als der Erstangeklagte - bekannt waren. Erst nachdem über den Zeitraum mehrerer Tage hinweg vor Gericht durch Vergleich des Gutachtens mit den Originaltexten von Richterin, Verteidigung und Angeklagten gemeinsam festgestellt wurde, dass der Gutachter reihenweise selbst Fehler und Eigenheiten in die Schriften eingebaut, diese dann aber als typisch für die Sprache des Erstangeklagten befunden hatte, fand dieser Spuk ein Ende.

Und die ermittelnden Beamt_innen der Soko selbst? Im Zeug_innenstand schienen sie allesamt von kollektiver Amnesie befallen zu sein. Auf widersprüchliche und auch faktisch unwahre Angaben im Akt angesprochen, konnten sie sich an nicht mehr viel erinnern, symptomatisch der leitende Polizeibeamte Böck, operativer Leiter der berüchtigten Sonderkommission, der auf alle Fragen nach seinen mehr als fragwürdigen Ermittlungsergebnissen stoisch und mit süffisantem Grinsen im Gesicht lediglich wieder und wieder als Antwort von sich gab: „Ich verweise auf den Akt“. Das Ermittlungsverfahren hatten die Soko-Beamt_innen bereits verbrochen, vor Gericht wollten sie dafür offensichtlich keine Verantwortung übernehmen.
Vieles gäbe es noch über diesen Prozess – seinerseits ungeahnten Ausmaßes von fast einhundert Verhandlungstagen Dauer - zu sagen, wofür sich in diesem Text kein Platz findet. Zu Details über die unzähligen aufgedeckten Ungeheuerlichkeiten von Soko & Co. sei unter anderem auf die Prozessberichterstattung im Internet unter www.antirep2008.org, www.tierschutzprozess.at und eine aktuelle Buchveröffentlichung verwiesen „§278a, Gemeint sind wir alle!“. [3]

Widerspenstige Angeklagte

Hatte „das Gericht“ erwartet, auf gebrochene – in der Diktion der Verfolgung: „einsichtige“ - Angeklagte zu treffen, die willig einen Schauprozess über sich ergehen lassen würden, und eine unkritische Öffentlichkeit, die stumm, auf die Weisheit und Gerechtigkeit des Gerichts bauend, den Ablauf des Justizspektakels abwarten würde, so wurde sie vom ersten Prozesstag an eines besseren belehrt.

Nicht nur, dass die kontinuierliche Anwesenheit von solidarischen Prozessbeobachter_innen eine ständige kritische Öffentlichkeit bedeutete – und eine gar nicht hoch genug einzuschätzende Unterstützung für die mit Anwesenheitspflicht geschlagenen Angeklagten! -, was schließlich sogar eine minutiöse Berichterstattung durch bürgerliche Medien zur Folge hatte4, auch die Angeklagten selbst wollten ihr keine rechte Freude bereiten.

Sei es, dass sich einige Beschuldigte viele Tage lang äußerst eloquent und redselig zu allen Vorwürfen äußerten, diese zerpflückten und im Namen der sozialen Bewegung für die Rechte der Tiere ihrerseits ihre Rechte auf Meinungsfreiheit, politischen Protest und auch Beteiligung am Verhandlungsgeschehen einforderten. Oder dass sich andere Angeklagte rundum weigerten, als Statist_innen in diesem Schauprozess aufzutreten und keinerlei Fragen beantworteten, stattdessen in Stellungnahmen die Methoden und Widersprüche der Soko und des Staatsanwalts massivst zum Thema machten und eine fundamentale Kritik der bürgerlichen Repressionsapparates und der institutionalisierten Gewalt gegen Tiere formulierten.

Die Wende: Auftritt von „Danielle Durand“, aka die verschwiegene Verdeckte Ermittlerin (VE)

Der Dynamik einer widerständigen Prozessbeteiligung war es schließlich auch zu verdanken, dass es gelang, eine von der Soko eingesetzte verdeckte Ermittlerin (VE) – eine Polizeibeamtin, die undercover gegen die Tierrechtsaktivist_innen ermittelt hatte – zu enttarnen und als Zeugin zu laden [siehe auch TIERBEFREIUNG #69 und #70].

Nicht, dass die Soko-Beamt_innen im Zeug_innenstand - unter gerichtlicher Wahrheitspflicht stehend - zugegeben hätten, eine Polizeibeamtin sechzehn Monate lang in die Tierrechtsszene eingeschleust und deren Berichte - ja deren Existenz! - im Ermittlungsakt verheimlicht zu haben. Nicht, dass die Richterin von sich aus den wiederholten Anträgen der Verteidigung und der Angeklagten nachgekommen wäre, diese Beamtin und alle anderen eingesetzten, verdeckt ermittelnden Beamt_innen auszuforschen und im Sinne der vielbeschworenen Wahrheitspflicht aussagen zu lassen.

Nein, es bedurfte erst des penibelsten Aktenstudiums und der eigenen Recherche der Angeklagten, um die Identität dieser VE – sie hatte sich unter dem Decknamen „Danielle Durand“ in der Tierrechtsszene bewegt - auffliegen zu lassen. Weiters war ein reißerischer Artikel eines Boulevardmagazins und seines allgemeinen medialen Echos nötig, dass sich der polizeiliche Führungsoffizier der VE selbstständig bei der Richterin meldete (!), um die Medienberichte zu bestätigen und sich für eine Aussage zur Verfügung zu stellen.

Es wäre nicht das Wiener Neustädter Gericht und nicht die Verhandlungsführung von Richterin Arleth gewesen, wenn die Einvernahme von „Danielle Durand“ nicht auch unwürdige Formen angenommen hätte. Begründet mit einer möglichen Gefahr für die Beamtin und deren Angehörigen (!) durch die Angeklagten, machte die VE in einem Nebenraum, nur im Beisein der Richterin ihre Aussage. Praktischerweise konnten so allzu kritische Fragen noch effektiver als sonst verhindert oder entschärft werden.

Nichtsdestotrotz konnte „Danielle Durand“ nicht anders als in ihrer Einvernahme die Aussagen – im Gerichtsjargon: die „Verantwortungen“ - der Angeklagten umfassend zu bestätigen, was einer grundlegenden Entlastung gleichkam. Denn: Die Angaben der VE widerlegten en detail eine Vielzahl der von der Soko – wider besseren Wissens! - im Akt getätigten Anschuldigungen, etwa zu angeblichen kriminellen Machenschaften im Rahmen des Animal Rights Gatherings 2008 in Holland (an dem die VE in vollem Umfang teilgenommen hatte), oder zum angeblich aggessiven Auftreten der Aktivist_innen im Rahmen von Demonstrationen oder Jagdstörungen.

Dass unmittelbar auf die Enttarnung von „Danielle Durand“ folgend auch eine so genannte „Vertrauensperson“ (VP) - eine Tierschutzaktivistin, die im Auftrag der Polizei Informationen gesammelt und weitergegeben hatte – aufflog und ihre Aussage vor Gericht zu machen hatte (auch deren Existenz und gewonnene Informationen waren nirgendwo im Akt erwähnt worden), rundete das Bild der um Vertuschung ihrer eigenen Ermittlungsergebnisse bemühten Soko nur weiter ab. Auch die Einvernahme der VP bestätigte nur die Angaben der Aktivist_innen über ihre Tierrechts-Aktivitäten – von einer „Kriminellen Organisation“ weiterhin weit und breit nichts zu sehen.
Eine grundsätzliche Wende im Prozess hatte stattgefunden: Die anfangs noch jeden noch so waghalsig zusammenfabulierten Verdacht der Soko als bewiesene Tatsache akzeptierende Richterin sah sich mit Verhandlungsergebnissen ihres eigenen Prozesses konfroniert, die ein ganz anderes Bild zeichneten. Nämlich das eines Ermittlungsverfahrens, in dem alle möglichen angeblich belastenden Momente zusammenkonstruiert, handfeste entlastende Ergebnisse jedoch von Soko und – möglicherweise – Staatsanwaltschaft konsequent verschwiegen, ja vor Gericht sogar wahrheitswidrig geleugnet worden waren.

Spätestens jetzt war es unter Prozessbeobachter_innen allgemeiner Konsens, dass eine Verurteilung nach § 278a eigentlich so nicht mehr möglich sein konnte.

Ein Prozess geht zu Ende …

Und so war es dann auch: Nach dieser öffentlichen Blamage für die Sonderkommission war die anfangs so verhandlungsfreudige Richterin mit einem Mal an einem möglichst raschen Ende ihres Prozesses interessiert. Die Anwesenheitspflicht für die Angeklagten wurde aufgehoben und einigermaßen lustlos ließ Richterin Arleth die Einvernahmen einiger weniger Zeug_innen der Verteidigung – ausschließlich zu den zusätzlich zu §278a erhobenen Vorwürfen – über sich ergehen.
Zum Vorwurf der „Kriminellen Organisation“ wies sie alle noch offenen Beweisanträge der Verteidigung ab und lehnte es auch ab, auch nur eine einzige Zeug_in zur Widerlegung dieses Anklagepunkts anzuhören. Diese Richterin hatte offensichtlich genug gehört, nach dieser Performance der Zeug_innen der Anklage schien es ihr offenbar überflüssig, noch jemanden zu deren Widerlegung anzuhören.

Staatsanwalt Handler tat noch sein Möglichstes, erweiterte am vorletzten (!) Prozess-tag noch seine Anschuldigungen um den Vorwurf einer mehr als zwanzig Jahre zurückliegenden Tierbefreiung – allein vergebens.

Nocheinmal: Der letzte Prozesstag

So finden wir uns also am am letzten, am 98. Prozesstag wieder, an dem der letzte Akt dieser Repressionsfarce über die Bühne ging.
Auch dieser Tag sollte nicht im Zeichen einer unhinterfragt hingenommenen, angeblich unabhängigen, objektiven Justiz stehen. Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich – wieder einmal, allerdings zum letzten Male – solidarische Menschen eingefunden, Infostände und Soundanlage (die kurz darauf polizeilich zum Schweigen gebracht wurde) waren aufgebaut, die Botschaft war klar: keine gerichtliche Inszenierung von vermeintlicher Gerechtigkeit ohne kritischen Widerspruch.
Frühmorgens war bekannt geworden, dass die Gerichtsverhandlung in dem einen Saal, die Öffentlichkeit (bis auf wenige Ausnahmen) allerdings in andere Räumlichkeiten – den großen Schwurgerichtssaal – verbannt worden war.

Aus Protest über diesen Ausschluss der Öffentlichkeit verließen gleich nach Eröffnung der Verhandlung vier Angeklagte den Saal. Nur zwei davon kehrten zur Urteilsverkündung wieder zurück.
Noch bevor die Einzelrichterin mit dem Tagesprogramm beginnen konnte, wurde die Tür zum Verhandlungsraum aufgerissen, Konfetti in die Luft geworfen und mittels Transparent und Parolen lautstark auf dem Gang vor dem Gerichtssaal gegen dieses Vorgehen des Gerichts protestiert, der schiere Skandal dieser ganzen Repressionshistorie noch einmal thematisiert. Nach kurzer Verwirrung entfernten Polizeikräfte die Störer_innen.

Nach dieser kurzen Unterbrechung ging es weiter im Programm: Zwei Anwält_innen von Privatbeteiligten, die Interessen eines Bekleidungshauses und eines Schweineausbeuters vertretend, nahmen ihre Möglichkeit zur Stellungnahme nicht wahr, sondern schlossen sich schlicht den Ausführungen des Staatsanwaltes an. Die Angeklagten, denen laut Prozessordnung das letzte Wort zusteht, durften darauf replizieren – zwei der Beschuldigten machten daraufhin ihrem Unmut über diese „letzte Unverschämtheit“ in Stellungnahmen Luft und formulierten eine Kritik an Staatsanwaltschaft, diesem Gerichtsverfahren und der gesellschaftlichen Gewalt gegen Menschen und Tiere.

Und schließlich: Verkündung des Urteils, umfassender Freispruch. In ihrer mündlichen Urteilsbegründung legte die Richterin dar, dass ihrer Meinung nach schlichtweg kein einziges der notwendigen Kriterien für das Vorliegen einer „Kriminellen Organisation“ laut § 278a vorläge. Punkt für Punkt ging sie die erforderliche Wesenmerkmale durch und erklärte, dass diese – entgegen den Behauptungen des Strafantrags - nicht erfüllt seien. Wie erwartet maß sie der Aussage der enttarnten Verdeckten Ermittlerin besondere Bedeutung zu – diese hatte wesentliche Vorwürfe des Strafantrags konkret entkräften können. Auch alle an den §278a-Vorwurf angehängten Einzeldelikte sprach sie, zum Teil im Zweifel, frei.

Bemerkenswerterweise hielt sich Richterin Arleth in ihrer Urteilsbegründung äußerst eng an die Verantwortungen der Angeklagten, ganze Formulierungen übernahm sie beinahe wortwörtlich.
Was bleibt?

Was bleibt, ist nicht nur eine Sachverhaltdarstellung an die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien gegen die leitenden Beamt_innen der Soko wegen Missbrauch der Amtsgewalt, Freiheitsentziehung, falscher Beweisaussage und Urkundenunterdrückung.

Übrigens: Der juristische Leiter der Soko, Mag. Erich Zwettler – auch er sieht sich mit Vorwürfen der Falschaussage und des Amtsmissbrauchs konfroniert -, zwischenzeitlich zum Chef des Wiener „Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“ befördert worden, führt gerade wieder Ermittlungen wegen Paragrafen 278, diesmal sogar in der noch härteren Variante „b“: wegen angeblichen Verdachts auf „Bildung einer terroristischen (!) Vereinigung“. Seine aktuellen Opfer: Aktivist_innen, die sich im studentischen Widerstand gegen das Kaputtsparen der Universitäten engagiert hatten …
(www.fightrepression2010.tk)

Was bleibt sind auch nicht nur widersprüchliche Aussagen des österreichischen Justizministeriums, was die mittlerweile breit gefordete Reform des inzwischen berüchtigten
§ 278a StGB und dessen Verwendbarkeit zur willkürlichen Unterschlagung sozialer Proteste angeht.

Noch trägt dieser Augenblick des Triumphes mehr als einen Schönheitsfehler. Nicht nur, dass sich viele der dreizehn Angeklagten drei Jahre lang fast ausschließlich mit Repression und Gericht beschäftigen mussten, und zum Teil vor den Trümmern ihrer Existenz stehen.

Dieser Freispruch stellt bloß ein vorläufiges Ende dar – da die Staatsanwaltschaft Berufung angemeldet hat, ist das richterliche Urteil noch nicht rechtskräftig. Ob dieser staatsanwaltschaftlichen Ankündigung auch eine tatsächliche Berufung folgen wird, das Verfahren somit noch die nächsthöhere juristische Instanz beschäftigen wird, wird sich erst in einigen Monaten erweisen, da zunächst die Ausfertigung des schriftlichen Urteils abgewartet werden muss.

Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Denn: Innerhalb einer Gesellschaft, die ihre ureigensten Konflikte gewaltsam auf Kosten einzelner Individuen, seien es Mensch oder Tier, auszutragen pflegt, gilt leider immer und in jedem Fall, ob in dieser Causa oder der nächstbesten: Nach dem Prozess ist vor dem Prozess.

Ein_e Prozessbeobachter_in


(1) http://offensive-gegen-die-pelzindustrie.net/wordpress/kampagnen/kleider-bauer, http://www.vgt.at/kleiderbauer
(2) Laut Abschlussberichten der SOKO hätten 17 Personen angeklagt werden sollen, neben Kevin Kroemmer als damaligem 2. Vorsitzenden von die tierbefreier e.V. auch Ulf Naumann als 1. Vorsitzendem. Erst kurz vor Prozessbeginn erhielten die vier Personen, die letztlich nicht angeklagt wurden, einen Einstellungsbescheid.
(3) http://www.mandelbaum.at/books/806/7406
(4) So z.B. die eigens eingerichtete Rubrik in der Onlineaus-gabe des „Standard“: http://derstandard.at/Tierschuetzer


Österreich:§278a





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